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Vertretungsprofessur (W3) für Sozialpädagogik (m/w/d)

Vertretungsprofessur (W3) für Sozialpädagogik (m/w/d), 1. Bild

Die Pädagogische Hochschule Freiburg ist eine bildungswissenschaftliche Hochschule universitären Profils mit Promotions- und Habilitationsrecht. An ihr werden ca. 5.000 Studierende in Studiengängen für alle Lehrämter und Schulstufen und in weiteren bildungswissenschaftlichen Bachelor- und Masterstudiengängen ausgebildet.
 

Am Institut für Erziehungswissenschaft der Pädagogischen Hochschule Freiburg ist zum 01.10.2026 befristet bis zum 31.03.2028 eine 


Vertretungsprofessur (W3) für Sozialpädagogik (m/w/d)

Kennziffer 1104

 

zu besetzen. 

Aufgaben:

Die Professur vertritt das Fachgebiet Sozialpädagogik / Soziale Arbeit in Lehre und Forschung. Der Arbeitsschwerpunkt der Professur und des Fachbereichs liegt auf der Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Macht-, Ungleichheits- und Diskriminierungsverhältnissen. Die Professur ist am Institut für Erziehungswissenschaft angesiedelt. 

Weitere Aufgaben:

  • Lehre (Seminare und einführende Vorlesung) von 9 SWS. Neben einer einführenden Vorlesung umfasst die Lehre u.a. Seminare zu rekonstruktiver Sozialforschung, Bildung und Unterstützung im Kontext sozialer Ungleichheit und diskriminierungskritischer Sozialer Arbeit, außerdem Kolloquien zur Begleitung von Abschlussarbeiten.
  •  Prüfungs- und Koordinationsaufgaben in den beiden Studiengängen BA Erziehungswissenschaft und MA Erziehungswissenschaft, jeweils im Schwerpunkt Sozialpädagogik/Soziale Arbeit
  • Leitung der Abteilung Sozialpädagogik
  • Mitarbeit in der Studiengangsleitung im BA und MA EW
  • Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung
  • Kooperation mit anderen Studiengängen

Voraussetzungen:
  •  Hochschulabschluss in Erziehungswissenschaft, Sozialer Arbeit, Sozialwissenschaft (oder vergleichbar)
  • Einschlägige Promotion
  • Eigenständige Forschung und einschlägige Lehrerfahrungen in der Postdoc Phase.  
  • Expertise im Fachgebiet Sozialpädagogik/Soziale Arbeit insbesondere zu Fragen sozialpädagogisch relevanter gesellschaftlicher Macht- und Ungleichheits- bzw. Differenz- und Diskriminierungsverhältnisse 
  • Wissenschaftlich gut sichtbare Publikationen im Feld der Denomination
  • Erfahrungen in der Anwendung empirischer Forschungsmethoden
  • Hochschuldidaktische Eignung 
  •  Ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkei
  • Erwünscht: Erfahrungen mit Akkreditierungsverfahren und bei der Einwerbung von Drittmitteln 

Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich im Einzelnen aus § 47 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg. 

Sensibilität in genderspezifischen Belangen wird erwartet.

Die befristete Einstellung erfolgt auf der Grundlage des § 14 Abs. 2 TzBfG. Vorbeschäftigungen beim Land Baden-Württemberg sind daher grundsätzlich einstellungshindernd. Dies gilt auch für eine frühere Tätigkeit als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft. Entsprechende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. 

Die Vertretungsprofessur kann auch im Wege einer Abordnung aus dem Schuldienst (bis BesGr A15) besetzt werden.

Die Pädagogische Hochschule Freiburg versteht sich als familienfreundliche Hochschule. Es gehört zu den strategischen Zielen der Hochschule, den Anteil von Frauen in Forschung und Lehre weiter zu steigern. Bewerbungen geeigneter Frauen sind deshalb besonders erwünscht. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen gegenüber männlichen Bewerbern bevorzugt eingestellt.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. 

Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung bis spätestens 26.07.2026 ausschließlich über unser Bewerbungsportal unter https://stellenangebote.ph-freiburg.de.

Auskünfte erteilt gerne Prof. Dr. Bettina Fritzsche, E-Mail: bettina.fritzsche@ph-freiburg.de, Tel. 0761-682-249.

 

 

 

 

Allgemeine und rechtliche Hinweise

Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar, soweit dienstliche oder rechtliche Gründe nicht entgegenstehen. Die Auswahl erfolgt nach den Regeln des AGG (Allgem. Gleichbehandlungsgesetz).

Bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist den Bewerbungen eine gebührenpflichtige Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beizufügen. Anfallende Kosten kann die Hochschule nicht erstatten. Link zur ZAB:  https://www.kmk.org/zab/zeugnisbewertung

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