Würfel PH Freiburg

Tenure-Track-Professur (W1 mit Tenure-Track nach W3) für Sonderpädagogik im Kontext multiprofessioneller Kooperation (m/w/d)

Tenure-Track-Professur (W1 mit Tenure-Track nach W3) für Sonderpädagogik im Kontext multiprofessioneller Kooperation (m/w/d), 1. Bild

Die Pädagogische Hochschule Freiburg ist eine bildungswissenschaftliche Hochschule universitären Profils mit Promotions- und Habilitationsrecht. An ihr werden ca. 5.000 Studierende in Studiengängen für alle Lehrämter und Schulstufen und in weiteren bildungswissenschaftlichen Bachelor- und Masterstudiengängen ausgebildet.

 

Am Institut für Sonderpädagogik der Pädagogischen Hochschule Freiburg ist zum 01.04.2027 eine Stelle als

Tenure-Track-Professur (W1 mit Tenure-Track nach W3)

für Sonderpädagogik im Kontext multiprofessioneller Kooperation (m/w/d)

Kennziffer 1098

zu besetzen.

Aufgaben:

Die Professur ist im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung angesiedelt und vertritt das Lehr- und Forschungsgebiet im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung in seiner Breite. Weiterhin wirkt sie an der Gestaltung des Instituts und des Studiengangs Lehramt Sonderpädagogik aktiv mit.

Der Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung umfasst unter anderem Erscheinungsformen sozialer und emotionaler Entwicklung unter erschwerten Bedingungen in allen Phasen der schulischen Bildungsbiografie samt Herausforderungen an Übergängen im Bildungssystem, aktuelle Theorien und Konzepte der sozialen und emotionalen Entwicklung, der entwicklungsbegleitenden Diagnostik und Beratung und darauf aufbauender individualisierter Lerngelegenheiten und Förderangebote unter besonderer Berücksichtigung systemischer Dynamiken von Teilhabe im Kontext multiprofessioneller Kooperation sowie Fragen der Professionalisierung von Lehrkräften mit Blick auf Lernende mit erschwerter emotionaler und sozialer Entwicklung.

Die Professur bringt Impulse in Forschung und Lehre ein, um das professionelle Handeln von sonderpädagogisch Lehrenden im Kontext multiprofessioneller und systemverbindender Kooperation in inklusiven Bildungskontexten der allgemeinbildenden Schule und in sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren professions- und forschungsorientiert weiterzuentwickeln.

Die Lehrverpflichtung beträgt 4 SWS, nach positivem Abschluss der als Feedbackverfahren ausgestalteten Zwischenevaluation 6 SWS sowie die Betreuung von Schulpraktika im Umfang von 4 Zeitstunden. Die Lehre ist vor allem im Bachelor- und Masterstudium Lehramt Sonderpädagogik zu erbringen, darunter das zu studierende Handlungsfeld „Ausbildung, Erwerbsarbeit und Leben“.

Erwartet wird eine intensive Zusammenarbeit mit den thematisch relevanten Arbeitsbereichen in den bildungswissenschaftlichen und fächerbezogenen Instituten der Hochschule, mit den anderen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten und Handlungsfeldern sowie mit Verantwortlichen der zweiten und dritten Phase der Lehrkräfteausbildung.

Voraussetzungen:
  •  einschlägiger Hochschulabschluss, bevorzugt aus dem Bereich der Sonderpädagogik
  • besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualität einer Promotion bevorzug aus dem Bereich der Sonderpädagogik nachgewiesen wird,
  •  in der Regel 3-jährige Schulpraxis
  • sonderpädagogisches, bevorzugt inklusionsbezogenes Profil in Forschung und Lehre mit Schwerpunkt auf dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung
  • wissenschaftlich gut sichtbare Publikationen
  • hochschuldidaktische Eignung
  • Expertise im Bereich empirischer Forschungsmethode
  • ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit

Nachgewiesene Erfahrungen in der Einwerbung von Drittmitteln, der Nachwuchsförderung und Erfahrungen in der akademischen Selbstverwaltung sind erwünscht.

Sensibilität in genderspezifischen Belangen wird erwartet.

Die Tenure-Track-Professur ist auf sechs Jahre befristet. Im Falle der Bewährung wird auf eine Professur (W3) berufen. Die Anforderungen sowie der Ablauf des Verfahrens ergeben sich aus der Satzung und dem Qualitätssicherungskonzept der Pädagogischen Hochschule Freiburg für Juniorprofessuren und Tenure-Track-Professuren:

https://www.ph-freiburg.de/fileadmin/shares/Zentral/Verwaltung/Rektorat_Lehre/qualitaetssicherungskonzept_nal.pdf

Sofern vor oder nach der Promotion eine Beschäftigung als Akademische Mitarbeiterin oder Akademischer Mitarbeiter erfolgt ist, sollen Promotions- und Beschäftigungsphase zusammen nicht mehr als sechs Jahre betragen haben. Verlängerungen nach § 2 Absatz 5 Satz 1 Nummern 1 und 3 bis 5 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) bleiben hierbei außer Betracht. § 2 Absatz 3 Satz 1 WissZeitVG gilt entsprechend.

Die Pädagogische Hochschule Freiburg versteht sich als familienfreundliche Hochschule. Es gehört zu den strategischen Zielen der Hochschule, den Anteil von Frauen in Forschung und Lehre weiter zu steigern. Bewerbungen geeigneter Frauen sind deshalb besonders erwünscht. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen gegenüber männlichen Bewerbern bevorzugt eingestellt.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. 

Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung bis spätestens 26.07.2026 ausschließlich über unser Bewerbungsportal unter https://stellenangebote.ph-freiburg.de.

Fachliche Auskünfte erteilt gerne Prof. Dr. Josef Nerb (Telefon: 0761/682-376, E-Mail:nerb@ph-freiburg.de; Vorsitzender der Berufungskommission).

 

 

 

 

Allgemeine und rechtliche Hinweise

Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar, soweit dienstliche oder rechtliche Gründe nicht entgegenstehen. Die Auswahl erfolgt nach den Regeln des AGG (Allgem. Gleichbehandlungsgesetz).

Bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist den Bewerbungen eine gebührenpflichtige Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beizufügen. Anfallende Kosten kann die Hochschule nicht erstatten. Link zur ZAB:  https://www.kmk.org/zab/zeugnisbewertung

Für den Inhalt dieser Anzeige ist die jeweils ausschreibende Einrichtung verantwortlich. Etwaige inhaltliche Fehler begründen keine Ansprüche oder Rechte. Die rechtsgeschäftliche Vertretung im Zusammenhang mit dem Besetzungsverfahren und der Einstellung erfolgt ausschließlich durch die Personalabteilung der Zentralverwaltung.