Würfel PH Freiburg

Leiter/in der Abteilung Finanzen und Organisation (m/w/d)

Leiter/in der Abteilung Finanzen und Organisation (m/w/d), 1. Bild

Die Pädagogische Hochschule Freiburg ist eine bildungswissenschaftliche Hochschule universitären Profils mit Promotions- und Habilitationsrecht. An ihr werden ca. 5.000 Studierende in Studiengängen für alle Lehrämter und Schulstufen und in weiteren bildungswissenschaftlichen Bachelor- und Masterstudiengängen ausgebildet.
 

 

In unserer Zentralverwaltung ist zum 01.10.2026 die Stelle als

 

Leiter/in der Abteilung Finanzen und Organisation (m/w/d)

(bis Bes.Gr. A14 oder entsprechende Vergütung nach TV-L)

Kennziffer 1102

 

zu besetzen.

 

 

Aufgaben:

Mit den 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung sind Sie für die gesamte Haushaltsplanung und Mittelbewirtschaftung sowie zentrale Serviceaufgaben zuständig. Neben der Abteilungsleitung obliegen Ihnen dabei insbesondere Grundsatzangelegenheiten, die Beratung der Hochschulleitung in Fragen der betriebswirtschaftlichen Steuerung, die Ausführung des Haushaltsplans und die Bewirtschaftung der Einnahmen und Ausgaben, Controlling, Mitarbeit bei Berichtswesen, Rechnungslegung und KLR, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Gebührenkalkulation, Zuarbeiten im Rahmen der Rechtsaufsicht über die Verfasste Studierendenschaft, die Mitwirkung bei der Organisationsentwicklung und der Umstellung von Verwaltungsprozessen auf DV-gestützte Verfahren, die Beratung bei Drittmittelprojekten, schwerpunktmäßig bzgl. deren Vertragsgestaltung und der steuerrechtlichen Handhabung. Der Abteilung sind die zentralen Servicebereiche Registratur und Poststelle sowie die Dienstfahrzeuge der Hochschule zugeordnet.  

Wir erwarten:

die Laufbahnbefähigung für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst und/oder einen geeigneten wissenschaftlichen Hochschulabschluss. In Betracht kommen auch Beamtinnen/Beamte des gehobenen Dienstes oder vergleichbare Beschäftigte mit langjährigen einschlägigen Berufserfahrungen.

 

Erwünscht sind darüber hinaus:

Leitungserfahrung und die Beherrschung der wesentlichen Instrumente einer motivierenden und wertschätzenden Personalführung,

die Fähigkeit, haushalterische Sachverhalte und Zwänge hochschulintern adäquat zu kommunizieren, 

einschlägige Berufserfahrung, möglichst im Hochschulbereich,

Erfahrungen in der Bewirtschaftung öffentlicher Haushalte sowie im Umgang mit betriebswirtschaftlichen Steuerungsinstrumenten,

Erfahrungen in der Gestaltung von Verwaltungsprozessen mit BPMN 2.0 und deren Optimierung sowie im kennzahlengestützten Controlling zur kontinuierlichen Qualitäts- und Ergebnissicherung,

Erfahrungen in der Anwendung der hierfür erforderlichen Software (neben Microsoft Office auch HIS-ERP mit den einschlägigen Modulen wie FSV, IVS, BAU, Cob, usw. und HISinOne BI),

steuerrechtliche Kenntnisse. 

 

Bei entsprechender Qualifikation und Erfahrung kommt die Übertragung der Kanzlervertretung unter Gewährung einer nicht ruhegehaltsfähigen Zulage gemäß § 62b LBesG BW in Betracht.  

Die Pädagogische Hochschule Freiburg versteht sich als familienfreundliche Hochschule. Sie strebt eine Erhöhung des Anteils von qualifizierten Frauen im ausgeschriebenen Bereich an und fordert daher Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Ein Nachweis ist beizufügen.

Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung bis spätestens 22.07.2026 über unser Bewerbungsportal unter https://stellenangebote.ph-freiburg.de.
 

Für Rückfragen steht Ihnen der Kanzler der PH Freiburg, Herr Büggeln (Tel. 0761/682-261) gerne zur Verfügung.

 

 
 
 
Allgemeine und rechtliche Hinweise

Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar, soweit dienstliche oder rechtliche Gründe nicht entgegenstehen. Die Auswahl erfolgt nach den Regeln des AGG (Allgem. Gleichbehandlungsgesetz).

Bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist den Bewerbungen eine gebührenpflichtige Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beizufügen. Anfallende Kosten kann die Hochschule nicht erstatten. Link zur ZAB:  https://www.kmk.org/zab/zeugnisbewertung

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