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Allgemeine und rechtliche Hinweise

Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar, soweit dienstliche oder rechtliche Gründe nicht entgegenstehen. Die Auswahl erfolgt nach den Regeln des AGG (Allgem. Gleichbehandlungsgesetz).

Bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist den Bewerbungen eine gebührenpflichtige Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beizufügen. Anfallende Kosten kann die Hochschule nicht erstatten. Link zur ZAB:  https://www.kmk.org/zab/zeugnisbewertung

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